Halloween ist das Fest der bösen Geister, Hexen und Monster: Aber nicht jeder lustig gemeinte Grusel-Scherz ist auch erlaubt. Auch wir haben bereits sogenannte "Eierwerfer" zu Besuch gehabt. Dabei handelte es sich allerdings NICHT um Kinder! Die Eier wurden aus einem fahrenden Auto geworfen, was uns zeigt, dass nicht jeder sogenannte Erwachsene auch geistig erwachsen ist. Zumal sich ein Fahrzeugkennzeichen leicht aufschreiben und der Eigentümer des Fahrzeugs ermitteln lässt.
Solche Streiche ziehen empfindliche Strafen nach sich. Erwachsenen mit Führerschein (auch wenn sie an Halloween geistig auf dem Stand eines 9-jährigen sind) und sogar auch Kindern über 14 Jahren droht für üble Scherze eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, denn Scherze, bei denen das Eigentum anderer beschädigt wird, sind strafbar! Bei einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung ist die Strafandrohung sogar noch höher.
Hier unsere Bitte an alle Eltern:
Bitte klären Sie Ihre Schützlinge ganz gezielt über mögliche Gefahren und Konsequenzen auf und zeigen Sie ihnen an Beispielen auf, wo ein Spaß endet und Ernst beginnt!
Mystery-GardenHalloween-Haus in Gelsenkirchen
D.Heither
Hüller Str. 83
45888 Gelsenkirchen
email: mysterygarden"ät"gmx.de (bitte anstelle des "ät" ein @ eingeben oder das Kontaktformular nutzen)